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AKTUELLES:

Gedanken zur beruflichen Zukunft der Architektenschaft

Veröffentlicht im DAB 10/20
Text: Klaus Neisser, Landschaftsarchitekt, BDB Bayern

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) publiziert:
   • Planung ist wertvoll - # HOAI               
   • Gegen Preisdumping - # HOAI
           
Persönlichkeiten beim Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie des Verbands privater Bauherren (VPB) äußern sich im Rahmen HOAI-Diskussion über die BAK:
   • „Es gilt durch Qualität zu überzeugen und die Honorare genau zu kalkulieren“
   • „Architekten müssen klarer kommunizieren“

Hier handelt es sich um Werbeslogans und Empfehlungen, die die Kollegen im Alltag ermutigen, aber wenig helfen.

Vor dem Hintergrund einer HOAI-Novellierung auf Grund des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 ist festzustellen, dass die Honorare für Architekten und Ingenieure nach wie vor klar und auskömmlich geregelt sind, allerdings mit dem Manko, dass unfaire Vertragspartner diese Regelung außer Acht lassen können, ohne gemaßregelt zu werden. So ist nicht ausgeschlossen, dass
  • der Auftraggeber zu wenig bezahlt und der Auftragnehmer verarmt
oder
    • der Auftragnehmer macht gute Gewinne und der Auftraggeber bezahlt zu viel
Mit anderen Worten ausgedrückt, ziehen die Einen nach unten und die Anderen ziehen nach oben, so einfach ist das schon immer gewesen, nur bis zum EuGH-Urteil war das Ziehen nach unten oder oben in Grenzen geregelt. Wie so oft ist die Lösung in der Mitte zu finden, also ausgehend von der Normalstufe (= Mittelsatz) müssen Abschläge für nicht erforderliche Teilleistungen oder Zuschläge für Schwierigkeitsgrade und Besondere Leistungen bedacht werden. Es ist zu erwarten, dass die HOAI noch im Jahr 2020 an das EuGH-Urteil angepasst wird. Seit 16. September liegt der Entwurf des Bundeskabinetts vor, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. Unabhängig davon bedarf es einer Anpassung der Leistungsbilder.

Weiterhin beinhaltet das EuGH-Urteil einen Hinweis an die Planer, dafür zu sorgen, dass Planungsleistungen von hoher Qualität sind. Dafür sorgen wiederum die Architekten- und Ingenieurkammern durch hohes Niveau der Ausbildung und durch ständige fachliche Fortbildung ihrer Mitglieder Zeit Lebens.

Im Ergebnis sorgen qualifizierte Planer für umwelt- und naturgerechte, nachhaltige und artenschutzgerechte, klimagerechte und gesetzkonforme Planungsergebnisse, die dem Strukturwandel in der Orts- Stadtentwicklung sowie den Wechselwirkungen im Naturhaushalt mit ihren Planresultaten gerecht werden.

Fachlich qualifizierte Planungsergebnisse können nur von qualifizierten Planern erbracht werden und nicht von jedem selbsternannten Orts- oder Bauplaner, der von sich behauptet, dass er - ohne fachliche Grundausbildung - das „preiswerter kann"; d. h. qualifizierte Planung muss qualifizierten Planern vorbehalten sein. Qualifizierte Planung braucht die Gesellschaft auf allen Planungsebenen der Stadtplanung, der Baukultur und der Ingenieurskunst. Dieses notwendige Ziel wiederum kann nur erreicht werden, wenn Planungsleistungen als Vorbehaltsaufgabe geregelt und qualifizierten Berufsgruppen zugeordnet sind. Und das sind Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen - ähnlich den Medizinern, Steuerberatern und Juristen

Fazit/Forderung an die Politik: Qualifizierte Planungsergebnisse, die im öffentlichen Interesse geboten in der HAOI geregelt sind, müssen qualifizierten Architekten, Stadtplanern und Ingenieuren aller Fachrichtungen vorbehalten sein - hier besteht dringender Handlungs- bzw. Regulierungsbedarf.

 

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Auszug aus dem DAB Regional 12/2016

Raum und Flächenplanung als zentrales Anliegen
Ein Gespräch mit Vorstandsmitglied Klaus Neisser, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Für das DAB fragte Eric-Oliver Mader

Klaus Neisser wurde 1995 erstmals in die Vertreterversammlung gewählt, ist seit 2007 Mitglied des Kammervorstands, engagiert sich seit 2002 im Landesplanungsbeirat der Bayerischen Staatsregierung und wirkt auf Bundesebene im BAK-Ausschuss Landschafts-architektur, im Vorstand der Bundesarchitektenkammer sowie in der Fachkommission Landschaftsplanung im Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO). Kurz gesagt: Mit mehr als zwei Jahrzehnten ehrenamtlichen Engagements für den Berufsstand gehört Klaus Neisser zu den berufspolitisch erfahrensten Mitgliedern des amtierenden Kammervorstands. Er ist Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und im Bund Deutscher Baumeister. Im Kammervorstand ist er schwerpunktmäßig für den Treffpunkt Architektur Unterfranken, für den BAK-Ausschuss Landschaftsarchitektur sowie gemeinsam mit Dr. Jörg Heiler und Johannes Dragomir für Raum- und Flächenplanung zuständig. Den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ begleitet er auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene in Bayern seit vielen Jahren, und erst kürzlich wurde Klaus Neisser erneut zum Vorsitzenden des BAK-Ausschusses Landschaftsarchitektur gewählt.
Als viertes Mitglied des Vorstands hat er sich den Fragen von DABregional Bayern gestellt.

DAB: Herr Neisser, Sie gehören dem Kammervorstand bereits zum dritten Mal an. Welche Ziele haben Sie sich für diese Wahlperiode gesteckt?

Neisser: Primär werde ich mich weiterhin für die Stärkung der Intentionen der Bayerischen Architektenkammer an „allen Fronten“ des Tagesgeschäfts einsetzen. Ich denke hier sowohl an europäische wie nationale und regionale berufspolitische Aufgaben. Aktuell betrifft dies z. B. die Regelungen der neuen Vergabeverordnung (VgV), die keinesfalls auf Kleinstaufträge übertragen werden dürfen. Darüber hinaus müssen wir Auslober und insbesondere deren Berater dafür gewinnen, dass bei der Bewerbung auch Projekte eingebracht werden können, die älter als drei Jahre sind. Schließlich bauen die wenigsten Architekturbüros alle drei Jahre eine Schule oder einen Kindergarten. Besonders am Herzen liegen mir der Erhalt und die richtige Anwendung der geltenden Honorarordnung. Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen: Während staatliche Stellen Vorgaben formulieren, nach denen das Abarbeiten der BayKompVO zu den Besonderen Leistungen der HOAI gehören, ist es gängige Praxis, diese Leistungen mit den Honoraren für die Grundleistungen als bereits vergütet zu betrachten. Darüber hinaus sind Regionalplanung und Ländlicher Raum an den bayerischen Hochschulen nur unzureichend vertreten, obgleich hier wichtige Aufgabenfelder liegen, denen sich der Berufsstand zuwenden muss. Um die Entwicklung des Ländlichen Raums voranzubringen, ist es nicht zuletzt auch von zentraler Bedeutung, die erfolgreiche Zusammenarbeit der Bayerischen Architektenkammer mit dem Bayerischen Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BayStMELF) intensiv fortzuführen.

DAB: Der Bund Deutscher Baumeister, dem Sie angehören, sieht sich als übergreifenden Verband, der auch die Interessen der Bauingenieure vertritt. Wie wirkt sich das auf die Arbeit in der Bayerischen Architektenkammer aus?

Neisser: Die Vorteile und Aktionen eines Misch-verbandes liegen in seiner vielseitigen Ausrichtung. Hier können die Interessen der ganzen Baufamilie, also die Belange der am Bau Beteiligten – vorwiegend der Planer – berücksichtigt werden, nicht nur die der Architektenschaft alleine. Hinter gelungenen Projekten stehen kluge Köpfe. Für meine berufspolitische Arbeit bedeutet dies: Wir Architekten haben den Plan und arbeiten, denken und handeln nach dem Motto „Kein Ding ohne Ing“. Nicht gegeneinander, sondern miteinander sind wir stark.

DAB: Als Landschaftsarchitekt engagieren Sie sich nicht nur in der Bayerischen Architektenkammer, sondern auch in der Bundesarchitektenkammer berufspolitisch. Was sind derzeit die drängendsten Themen der Landschaftsarchitekten auf Landes- und Bundesebene?

Neisser: Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich mich auf Bundesebene als Vorsitzender des Ausschusses der Landschaftsarchitekten engagiere und als Ausschussvorsitzender wiederum Mitglied des BAK-Vorstandes bin – mittlerweile in der dritten Wahlperiode. Unabhängig von der Fachrichtung kann sich die Bayerische Architektenkammer dadurch einerseits auf Bundesebene intensiver einbringen und auf der anderen Seite trage ich dazu bei, dass die gewonnenen Erkenntnisse aus der BAK-Vorstandstätigkeit zur Bayerischen Architektenkammer zurückfließen. Aktuell arbeitet der BAK-Ausschuss an einem Papier zur Energielandschaft. Es wird sich nicht nur an die Fachwelt, sondern allgemeinverständlich auch an die Vertreter unterschiedlichster Behörden wenden. Jüngst hat die Novellierung der DIN 276 für Unsicherheit unter den Landschaftsarchitekten gesorgt, denn ein Arbeitsausschuss beim DIN erwägt, die Kostengruppe 5.3 – unterbaute Flächen – der Kostengruppe 3.0 zuzuordnen. Damit würde eine Distanz zu den Außenanlagen mit nicht unerheblichen Folgen für die Berufsaufgaben der Landschaftsarchitekten geschaffen. Auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht sind die Belange der Landschaftsarchitekten immer einzubringen. Insgesamt gehen die Aufgaben sicherlich nicht aus: Nachhaltigkeit in der Freianlagenplanung oder BIM sind ebenfalls Arbeitsfelder, die uns noch lange beschäftigen werden. Nicht zuletzt ist mir eine sinnvolle Landesentwicklung in Bayern ein zentrales Anliegen, denn ich verstehe Landschaftsarchitektur als Teil der Raum- und Flächenplanung. Zu diesem Arbeitsfeld hat der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer ein Kompetenzteam zusammengestellt. In diesem Team werde ich als Vorstandskooperator zusammen mit den Kollegen Jörg Heiler und Johannes Dragomir insbesondere meine Erfahrungen als Mitglied im Ausschuss „Umweltauswirkungen des Landesentwicklungsplanes“ des Beirats für Landesentwicklung weiterhin einbringen. Sicherlich wird sich dieses Kompetenzteam „Raum- und Flächenplanung“ auch dem Themenfeld der Flächenplanung nach HOAI widmen.

DAB: Sie zeichnen im Vorstand unter anderem für den Treffpunkt Architektur für Unterfranken verantwortlich. Wie sollte Ihrer Ansicht nach das Engagement der Bayerischen Architektenkammer in der Region, insbesondere in Unterfranken, aussehen?

Neisser: Ich habe den Werdegang der Treffpunkte während meiner langen Arbeit in der Vertreterversammlung und im Vorstand von Anfang an begleitet. Hier möchte ich in Erinnerung rufen, dass der erfolgreiche Anstoß zur Regionalisierung der Bayerischen Architektenkammer aus Unterfranken kam – für die Einrichtung des ersten ByAK-Treffpunktes in Würzburg gilt unserem Kollegen Gerd Grellmann ganz besonderer Dank. Aus der langjährigen Treffpunktarbeit haben wir die Erfahrung gewonnen, dass ein ständiges Bespielen einer räumlichen Vertretung vom Ehrenamt nicht geleistet werden kann. Heute läuft die Treffpunktarbeit in Unterfranken ortsungebunden und wird von den Verbänden mit beachtlichem Leben gefüllt. Von der Akademie der Bayerischen Architektenkammer würden wir uns mehr Veranstaltungen in Unterfranken wünschen, die von den Kollegen freilich auch intensiv wahrgenommen werden sollten. Ganz wichtig wird es sein, unsere „Kollegenschaft vom Lande“ – insbesondere diejenigen, die keinem Verband angehören – in die Treffpunktarbeit einzubinden.

DAB: Die Bayerische Architektenkammer engagiert sich mit einem Sonderpreis beim Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“. Sie waren mehrfach Jury-Mitglied bei diesem Wettbewerb. Warum ist ein solches Engagement aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Neisser: Die Bayerische Architektenkammer hat rechtzeitig erkannt, dass der vormalige „Blümchenwettbewerb“ heute existentielle Aufgaben und Ziele verfolgt, die ganz wesentlich die Ortsentwicklung und -gestaltung prägen. Gerade weil die staatlichen Planungsteams der „Dorferneuerung“ im Rahmen der Verwaltungsreform aus dem Dorfwettbewerb verabschiedet wurden, ist es dringend notwendig hier städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Beiträge einzuspeisen, und dafür ist die ByAK prädestiniert. Die Land- und Dorfentwicklung braucht zukunftsweisende Gestaltungs- und Entwicklungskonzepte unseres planenden Berufsstands.

DAB: Damit sind wir bei der künftigen Entwicklung des Ländlichen Raums. Aktuell befindet sich ja die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in Vorbereitung. Welche Bedeutung hat das LEP für den Berufsstand? Und wie würden Sie die aktuelle Fortschreibung beurteilen?

Neisser: Das Landesentwicklungsprogramm in der aktuellen Fassung überlässt unsere bayerische Heimat bzw. unsere bayerische Kulturlandschaft dem Spiel der Kräfte aus Industrie und Wirtschaft. Konkrete zukunftsweisende Entwicklungsziele werden gemieden und wesentliche Entscheidungen auf die unterste politische Ebene verlagert. Entwicklungskonzepte beispielsweise zur Migration, sowohl für wachsende als auch für schrumpfende Regionen, für eine zeitgemäße Kulturlandschaftsentwicklung oder zum System der Zentralen Orte werden unzureichend in Erwägung gezogen. Der fachliche Rat der Stadtplaner- und Architektenschaft spielt nahezu keine Rolle – planerische Instrumente kommen nur notdürftig oder überhaupt nicht zum Einsatz. Die derzeit formulierten Ziele befördern u. a. die Zersiedelung und den Flächenverbrauch. Sie suggerieren eine ‚heile‘ Entwicklung für unser Bayernland. In der Tat werden alle erstrebenswerten Ziele geschickt ‚umschifft‘ und von Jahr zu Jahr das LEP verwässert. Das erste  bayerische Landesentwicklungsprogramm vom damaligen Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen aus den 1970er-Jahren enthielt noch Ziele, die auch den Naturhaushalt bedachten, heute hingegen wird nur auf die geltenden Gesetze hingewiesen. Die bayerische Heimat wird im LEP überhaupt nicht gewürdigt. Sie ist nur noch in der Namensgebung des Ministeriums sowie des Regierungsprogramms erkennbar. Wenn Sie mich fragen würden, wie ich das LEP nach Schulnoten beurteile, müsste ich antworten, dass die Notenskala nicht ausreicht. Wir werden uns deshalb auch künftig intensiv damit befassen müssen, wie wir landesplanerische Irrwege richtigstellen können.

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SOMMERLOCH 2016 – EIN STATUS QUO BERICHT
 
an dieser Stelle möchte ich mich bei allen Unterstützern/innen zur Wiederwahl in die Vertreterversammlung sowie als BDB-Vorstandsmitglied der Bayerischen Architektenkammer herzlich und persönlich bedanken.
 
Der Sommer steht in ruhigem Fahrwasser – auch die Berufspolitik scheint stillzustehen – nein, wir müssen immer parat zu sein.
 
Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz mit der neuen Vergabeverordnung (VgV-2016) in Kraft getreten und damit sind neue Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. Nun gilt es die neuen Spielregeln richtig anzuwenden. Hierzu möchte ich nur ein Detail, den „Nachweis der erforderlichen Erfahrung“ aufgreifen:
Grundsätzlich darf der öffentliche Auftraggeber zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung geeignete Referenzen höchstens aus den letzten drei Jahren von den Bewerbern fordern – eine total praxisfremde Regelung, da Bauprojekte und ihre Planung meistens eine viel längere Laufzeit benötigen. Hier ist Aufklärung der Auftraggeber dringend gefordert.
 
Die Begründung der VgV zu § 46 zeigt eine Lösung auf – der Auftraggeber kann bei der Auslobung auf die Möglichkeit hinweisen, ausnahmsweise – und hier muss die Ausnahme die Regel werden - auch Referenzen zu berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (der Auftraggeber darf diese nicht anfordern). Also müssen alle Berater die Auftraggeber auf diese Möglichkeit hinweisen – eine äusserst wichtige berufspolitische Mission, die wir verbreiten müssen.
 
Entspannt sehe ich die Situation des angedrohten HOAI-Vertragsverletzungsverfahren der EU-KOM gegen die Bundesrepublik Deutschland. Zwar bewegen wir uns bei Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof auf „Hoher See“, aber der Rückenwind aus der Politik lässt hoffen, denn der Deutsche Bundestag hat sich dahingehend ausgesprochen, dass „Honorarordnungen für Freie Berufe weiterhin möglich bleiben müssen“. Dieses klare Bekenntnis des Deutschen Bundestages (Drs. 18/8867) zum Handwerk und den Freien Berufen stärkt die EU-Befürworter und schwächt die Brexit-Anhänger, die auch in unseren Reihen lauter werden, wenn das Subsidiaritätsprinzip missachtet wird. Architekten und Ingenieure wollen keinesfalls dem Vorgehen des United Kingdom folgen.
 
Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer hat im Mai 2016 die Europäische Kommission in Brüssel aufgesucht und in den zahlreichen Gesprächen die Erkenntnis gewonnen, dass es zielführend ist, wenn sich mehrere Mitgliedsstaaten zu einem Thema äussern und nicht nur ein einzelner Staat wie die BRD in Sachen HOAI „bellt“. Hier müssen wir mehrere Mitgliedsstaaten gewinnen, die eine Gebührenregelung gutheissen. Der ACE hat sich hier unterstützend zur Seite gestellt – und er muss nun einzelne Staaten der Gemeinschaft mobilisieren, damit deren Regierungen auch bei der EU-KOM sich pro Gebührenordnung outen.
 
Erlauben Sie mir bitte noch einen Blick auf die bayerische Berufspolitik. Neue „Geister“ in der Vertreterversammlung und in Vorstand der Bayerischen Architektenkammer widmen sich verstärkt den Interessen der angestellten Kollegen – so gehört die Höhe der Architektengehälter dringend auf den Prüfstand. Das Befreiungsrecht benachteiligt zahlreiche angestellte Kollegen, die mit der Altersversorgung kämpfen. Wir müssen unser Berufsbild überdenken. Und nicht zu Letzt muss im Rahmen der anstehenden Novellierung des BauKaG die Ausbildungszeit der ILS-Fachrichtungen angemessen an die Architekten angepasst werden.
 
Sie sehen, gibt es kein Sommerloch – es gibt viel zu tun….

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Ergebnisse im Landesentscheid „Unser Dorf hat Zukunft“ stehen fest - 2015

Nach der vierzehntägigen Bereisung der Landeskommission für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ liegt die Bewertung jetzt vor. Staatsminister Helmut Brunner gab die Entscheidung der Jury bekannt. Von den 18 Dörfern am Landesentscheid wurden vier mit Gold, acht mit Silber sowie sechs mit Bronze ausgezeichnet. Die Jury vergab darüber hinaus von verschiedenen Institutionen gespendete Sonderpreise an fünf Dörfer. Bei den prämierten “Gold”-Dörfern handelt es sich um
- Geldersheim (Landkreis Schweinfurt in Unterfranken),
- Hirnsberg (Landkreis Rosenheim in Oberbayern),
- Meinheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Mittelfranken) und
- Perlesreut (Landkreis Freyung-Grafenau in Niederbayern)

SONDERPREISE
Fatschenbrunn (Landkreis Haßberge) - Sonderpreis des Bayerischen Bauernverbandes für die Förderung der traditionellen Hutzelkultur
Lahm und Pülsdorf (Landkreis Coburg) - Sonderpreis der Bayerischen Architektenkammer für den Erhalt und die künftige Nutzung der Scheunen.
Schönau (Landkreis Rosenheim) - Sonderpreis des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e. V. für die vorbildliche Revitalisierung der Braunau.
Seeg (Landkreis Ostallgäu) - Sonderpreis des Bayerischen Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Stärkung der funktionalen Struktur des Altortes den Sonderpreis
Wiesenfelden (Landkreis Straubing-Bogen) - Sonderpreis des Bayerischen Landesverbands für Gartenbau und Landespflege für die nachhaltig verankerte Schulgartenarbeit.
Ausführliche Informationen unter http://www.dorfwettbewerb.bayern.de/

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Architektouren 2013  in Bayern “Architektur leben”

Am 29. und 30. Juni 2013 war es wieder soweit: in ganz Bayern fanden die Architektouren statt!Tor02
Die jährliche Leistungsschau bayerischer Architektur, Stadtplanung, Landschafts- und Innenarchitektur hatte auch in diesem Jahr wieder hinter meist verschlossene Türen blicken lassen und zu informative Gesprächen mit dem Bauherrn bzw. Architekten eingeladen.

Wir freuen uns mit den Freianlagen zum Ersatzneubau der Franz-von-Prümmer-Schule zu den 279 ausgewählten Objekten zu gehören und bedanken uns beim Bauherrn - Lebenshilfe für geistig und körperlich Behinderte Bad Kissingen e.V. - für die gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit die Freianlagen im Zuge dieser Veranstaltung präsentieren zu dürfen.

Eine Reflexion der Architektouren 2013 sehen sie unter den folgenden links:
- Artikel der Main-Post vom 30.06.2013 und
- Artikel der Saale-Zeitung vom 26.06.2013

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Bundessieger im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ stehen fest

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am 26.06.2013 die Gewinner des diesjährigen Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ bekannt gegeben. Die beiden bayerischen Dörfer Mürsbach (Landkreis Bamberg) und Sommerach (Landkreis Kitzingen) gehören zu den prämierten “Gold”-Dörfern.
Weitere Informationen zum Dorfwettbewerb 2013 gibt es unter www.Dorfwettbewerb.bund.de.

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Werkschau Fulda ²
Was ist mit Konjunkturfördermittel passiert?

Der Landkreis und die Stadt Fulda sowie der Bund Deutscher Architekten (BDA) und die Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands (VfA) haben eine Ausstellung inszeniert, die im Rahmen des “Konjunkturprogrammes zur Belebung der Wirtschaft” geförderte Bauprojekte zeigt. Allein in der Region Fulda sind ca. 62,4 Mio. € an Fördermitteln in Investitionsvorhaben des Landkreises und der Stadt Fulda geflossen. Vom 25. Oktober bis 9. November können sich Interessierte ein Bild über diese Förderprojekte machen. Bei den geförderten Projekten handelt es sich insbesondere um Einrichtungen im Bereich von Bildung, Betreuung, Kultur, Sport und Bürgerhäusern. Insgesamt sind 55 Architekten vertreten, die mit entsprechenden Bauvorhaben betraut waren.
Ausstellungseröffnung: 25.10.2012, 19 Uhr
Ausstellungsdauer: 26.10.-11.11.2012
Ausstellungsort: Kundenzentrum der ÜWAG, Bahnhofstr. 2, Fulda

Wir freuen uns, dass wir mit einem Ausstellungsobjekt über die “Freianlagengestaltung zum Anbau, Umbau und Aufstockung der Richard-Müller-Schule in Fulda” beteiligt sein dürfen und bedanken uns beim Magistrat der Stadt Fulda für das entgegengebrachte Vertrauen.

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Energiewende mit Augenmaß

Ersten Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende 2050 werden langsam konkret. Die Architektenschaft bekennt sich zu diesem energetischen Umgestaltungsprozess – so hat das Parlament der Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) – ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland – zur Bundeskammerversammlung am 22.09.2012 in Berlin eine Resolution verabschiedet.
 
Architektinnen/en aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen/er stehen mit ihrer planerischen Fachkompetenz Grundeigentümern und Bauherren für eine zukunftsfähige Gestaltung von Stadt und Land zur Seite.

Zur Resolution: www.bak.de und/oder www.energie-effizienz-planer.de

Aus aktuellem Anlass über die bevorstehenden Veränderungen unseres Landschaftsbildes und Umweltauswirkungen wird auf die Informationstage 2012 der Bundesnetzagentur hingewiesen. Bis zum 2.November 2012 können Stellungnahmen zum Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom eingereicht werden.

Einzelheiten zum Netzausbau und zur Bürgerbeteiligung 2012 finden Sie unter:   www.netzausbau.de

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24. Dorfwettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft .....” 2012

Landwirtschaftsminister H. Brunner teilte die Landessieger des 24. Dorfwettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden" mit. Bei den prämierten Gold-Dörfer handelt es sich um
- Böbing (Lkr. Weilheim-Schongau),
- Mürsbach (Lkr. Bamberg) und
- Sommerach (Lkr. Kitzingen). Diese drei Dörfer werden Bayern auch beim Bundesentscheid im nächsten Jahr vertreten.
Darüber hinaus ging der Sonderpreis
- des Landwirtschaftsministers an Herzogsägmühle (Lkr. Weiheim-Schongau) für zukunftsweisende Entwicklungen in Dorf und Landschaft
- der Bayerischen Architektenkammer an Atzmannsricht (Lkr. Amberg-Sulzbach) für vorbildliche Nutzung bestehender Bausubstanz
- des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern an Oberndorf a. Lech (Lkr. Donau-Ries) für die vorbildliche Gestaltung und Einbindung der Freizeit- und Erholungsanlagen in die Landschaft.
Ausführliche Informationen unter http://www.lwg.bayern.de/dorfwettbewerb/

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