frühzeitige Prüfung, Analyse und Einschätzung von Planung und Bauvorhaben, um eine Umwelt schonende und verträgliche Entwicklung sicherzustellen. UVP-pflichtige Vorhaben sind laut § 3 UVP-Gesetz u.a. Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen bzw. -deponien, Fernstraßen, Feriensiedlungen, Flugplätze, Stauseen etc.
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